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💡 Psychotherapie über Ihre Heilpraktiker-Zusatzversicherung – So funktioniert die Erstattung

Immer mehr Menschen möchten ihre psychische Gesundheit aktiv stärken – und wünschen sich eine qualifizierte, flexible und gut begleitete Psychotherapie. Viele private Krankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie – wie in meiner Praxis in Regensburg.

Wer kann diese Leistung nutzen?

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz abdeckt (oft auch als "Naturheilkundetarif" oder "Heilpraktiker-Zusatzversicherung" bezeichnet), können Sie in vielen Fällen einen großen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet bekommen.

Auch ohne Wartezeiten, Bürokratie oder langwierige Antragsverfahren.

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen eine Zusatzversicherung, die psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker (Psychotherapie nach dem HeilprG) einschließt

  • Sie erhalten von mir eine formale Honorarrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

  • Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein – die Erstattung erfolgt direkt an Sie, abhängig vom jeweiligen Tarif

© 2024 Jacob Rockinger 

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