Psychologe (M. Sc.)
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💡 Psychotherapie über Ihre Heilpraktiker-Zusatzversicherung – So funktioniert die Erstattung
Immer mehr Menschen möchten ihre psychische Gesundheit aktiv stärken – und wünschen sich eine qualifizierte, flexible und gut begleitete Psychotherapie. Viele private Krankenkassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie – wie in meiner Praxis in Regensburg.
Wer kann diese Leistung nutzen?
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz abdeckt (oft auch als "Naturheilkundetarif" oder "Heilpraktiker-Zusatzversicherung" bezeichnet), können Sie in vielen Fällen einen großen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet bekommen.
Auch ohne Wartezeiten, Bürokratie oder langwierige Antragsverfahren.
Voraussetzungen:
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Sie besitzen eine Zusatzversicherung, die psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker (Psychotherapie nach dem HeilprG) einschließt
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Sie erhalten von mir eine formale Honorarrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
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Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein – die Erstattung erfolgt direkt an Sie, abhängig vom jeweiligen Tarif