Sie möchten nicht selbst bezahlen?
(möglich ab Juni 2025)
💡 Psychotherapie über die gesetzliche Krankenkasse – Was Sie über das Kostenerstattungsverfahren wissen sollten
Viele Menschen suchen dringend psychologische Unterstützung – und stoßen auf monatelange Wartezeiten bei kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten. Dabei gibt es eine rechtlich verankerte Alternative: das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V.
Wenn Sie in einer seelischen Notlage sind, aber keinen kassenärztlichen Therapieplatz finden, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenerstattung bei einem approbierten Psychotherapeuten oder einem Psychologen mit Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie (HeilprG) – wie in meiner Praxis in Regensburg.
Wann ist das möglich?
Die gesetzliche Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, eine rechtzeitige und angemessene Behandlung zu ermöglichen. Wenn dies über das reguläre Kassensystem nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelingt (i. d. R. 6 Wochen), dürfen Sie sich an einen qualifizierten Therapeuten außerhalb des Kassensystems wenden.
In einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 1 KR 10/09 R) wurde festgestellt:
„Wenn es einem Versicherten unzumutbar ist, auf einen Vertragspsychotherapeuten zu warten, kann er sich an einen anderen geeigneten Leistungserbringer wenden und die Kosten erstatten lassen.“
Voraussetzungen auf einen Blick:
Damit die Kasse die Behandlung nachträglich bezahlt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
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Akute Behandlungsbedürftigkeit (z. B. depressive Episoden, Angststörungen, Belastungssymptome)
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Nachweis, dass Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei Vertragspsychotherapeuten finden konnten (Telefonprotokolle, Absagen mit Wartezeiten > 6 Wochen)
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Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse vor Therapiebeginn
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Behandlung durch einen qualifizierten Therapeuten, z. B. Psychologe M. Sc. mit Zulassung nach Heilpraktikergesetz (Psychotherapie)
🧾 Was müssen Sie als Patient tun?
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Psychotherapieanfrage dokumentieren:
Kontaktieren Sie mindestens 5 Kassentherapeuten und notieren Sie Name, Datum, Uhrzeit und Absage/keine Rückmeldung. -
Akute psychische Belastung belegen:
Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Hausarzt eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch erforderlich ist. -
Antrag an die Krankenkasse stellen:
Reichen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:-
Anschreiben mit der Bitte um Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V
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Absagen/Telefonprotokolle
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ggf. ärztliches Attest
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Qualifikationsnachweise Ihres Therapeuten (reiche ich Ihnen zu)
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Auf Rückmeldung warten:
Die Kasse prüft den Antrag und teilt mit, ob sie die Kosten übernimmt. Erst dann kann die Therapie formal beginnen – in akuten Fällen kann mit einer vorläufigen Zustimmung gearbeitet werden.
Was tue ich als Ihr Therapeut?
Ich unterstütze Sie aktiv beim gesamten Ablauf:
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Ich stelle Ihnen eine formale Honorarvereinbarung sowie meinen Qualifikationsnachweis aus.
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Auf Wunsch helfe ich bei der Formulierung des Antrags.
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Die Sitzungen starten entweder nach vorläufiger Genehmigung oder bei Zustimmung direkt auf Rechnung der Krankenkasse.
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Alternativ kann auch eine private Selbstzahlung erfolgen – viele Klient:innen empfinden dies als Investition in langfristige psychische Gesundheit.
Auch in Regensburg ist das möglich!
Gerade in Ballungsräumen wie Regensburg, wo Wartezeiten auf kassenzugelassene Psychotherapie oft viele Monate betragen, wird das Kostenerstattungsverfahren regelmäßig erfolgreich bewilligt – insbesondere wenn Sie bei einem Psychologen mit Masterabschluss und Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie in Behandlung gehen.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben oder eine erste Beratung wünschen, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu mir auf.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft stets die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall.